Verbessern! Weiterentwickeln! Zukunft gestalten!
Professionelle, zertifizierte Schulungen
Weiterbildungen für innovative Lernerlebnisse, die Ihre Mitarbeiter motivieren.
Die innovative Schulungs- & Weiterbildungseinrichtung in Deutschland.
IDAA! Industrie Ausbildungs-Akademie GmbH
- Schulung, Weiterbildung und Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter
- Analyse, Planung & Koordinierung
- Umsetzung der geforderten Qualifikationsvoraussetzungen
- Arbeits- & Gesundheitsschutz nach Vorgaben des Gesetzgebers
Ihr Schlüssel zu beruflichem und persönlichem Erfolg
Die demografische Entwicklung in Deutschland wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitswelt aus. Eine Herausforderung, der wir uns alle stellen müssen. Denn anders als früher bleiben Arbeitnehmer heutzutageadeutlich länger im Beruf und werden dabei immer anspruchsvoller: sie wollen ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen erweitern. Auf dieses Bedürfnis gehen wir mit unserem umfangreichen Seminarangebot ein.
![Umfangreiches Seminarangebot nach den Vorgaben der DGUV, der GWO und Ihren angepassten individuellen Kundenvorgaben. © IDAA Industrie Ausbildungs-Akademie GmbH](https://www.idaa-gmbh.de/wp-content/uploads/2023/05/idaa-16-1024x683.jpg)
Schulungen
Wir schulen in folgenden Qualifizierungs-Lehrgängen
Bediener von:
![Schulungen erfolgen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften © IDAA Industrie Ausbildungs-Akademie GmbH](https://www.idaa-gmbh.de/wp-content/uploads/2023/05/idaa-15-1024x683.jpg)
IDAA - Industrie Ausbildungs Akademie GmbH
Unsere Schulungen erfolgen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Wer eine Maschine bedienen möchte, muss damit sicher, wirtschaftlich und bestimmungsgemäß umgehen können. Unsere Qualifizierungs-Lehrgänge bieten dem damit beauftragten Mitarbeiter die bestmögliche Grundlage für die optimale Bedienung.
In Deutschland ist durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ und DGUV Regel 100-500) festgelegt, dass der Bediener zum Führen und Instandhalten von Arbeitsmitteln/Maschinen qualifiziert und unterwiesen sein muss und die Befähigung dem Unternehmer nachzuweisen hat. Unsere Qualifizierungs-Lehrgänge finden ihren Abschluss mit der Prüfung in einem theoretischen und praktischen Teil. Dieser Bedienerausweis, der korrekt Befähigungsnachweis oder Berechtigungsausweis heißt, weist die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung und damit die Befähigung Ihres Personals nach.
Mitarbeiter, die bereits Praxiserfahrung haben, können durch Nachweis, ihre Ausbildungsdauer verkürzen.
Der Bedienerausweis für die o.g. Maschinen ist grundsätzlich Pflicht und darüber hinaus aber auch sehr nützlich. Ohne diesen und durch mangelhafte Kenntnis kann die Gesundheit ihrer Mitarbeiter gefährdet werden, an Gerät und Maschine kann leicht ein kapitaler Schaden verursacht werden. Nicht zuletzt kann es durch gravierende Ausfallzeiten sehr teuer werden. Durch das richtige Bedienen im Einsatz, reduzieren sich die Ausfallzeiten ihrer Geräte enorm.
Die von uns erteilten Bedienerausweise sind in Deutschland und im europäischen Ausland (EU) gültig. Und – obwohl sie (noch) nicht in der gesamten EU vorgeschrieben sind – wird in der Praxis, auch außerhalb Deutschlands, zunehmend darauf geachtet, dass ein Auftrag nur an denjenigen vergeben wird, der entsprechend geprüfte Mitarbeiter vorweisen kann.
Wie und wo wir schulen
Nach Ihrer Vorgabe schulen wir Ihre Mitarbeiter „inhouse” bei Ihnen vor Ort oder Sie besuchen unsere Schulungszentrum.
In unserer Akademie sind wir durch Ausrüstung und Ausstattung bestens auf Ihren Besuch vorbereitet, insbesondere legen wir hohen Wert auf zielorientierte Vermittlung der Lehrinhalte. Diese werden durch unseren qualifizierten Schulungsleiter und unsere Dozenten garantiert, welche u. a. eine langjährige Praxiserfahrung nachweisen können.
Personenbezogener Bedienerausweis der IDAA Industrie Ausbildungs-Akademie GmbH mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet
Ziel der jährlichen Unterweisung ist der Erhalt der Ausbildung von befähigten Personen nach BG-Vorgaben (DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz § 4 u. § 12, Betriebssicherheitsverordnung § 9, Betriebsverfassungsgesetz § 81).
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Eintrag im mitzubringenden bestehenden Bedienerausweis vorgenommen.
Diese Weiterbildung wird ebenfalls mit einem Theorie- und Praxisteil durchgeführt.
Mitzubringen sind ein Lichtbild und Ihre persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste etc.)
Voraussetzungen: 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung
Nachweis der G25/G41 Untersuchung, ab dem 50. Lebensjahr muss ein aktueller Sehtest vorgelegt werden.
*Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.