Industriestraße 55, 50389 Wesseling
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Be¬schäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Ziele der Ausbildung des Brandschutzhelfers, welche nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 geregelt ist, sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Unsere Dozenten vermitteln Ihnen in diesem Seminar das aktuelle, fachliche Know-how anhand praxisnaher Szenarien die Sicherheit, welche man in Notsituationen benötigt. In Deutschland ist durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023) festgelegt, dass Brandschutzhelfer im Betrieb qualifiziert und unterwiesen sein müssen sowie die Befähigung dem Unternehmer nachzuweisen haben.
Strafgesetzbuch
Arbeitsschutzgesetz §10
Sozialgesetzbuch Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung
Gewerbeordnung
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitssicherheitsgesetz – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Grundsätze der Prävention
Grundsätze der Prävention
Brandschutz
Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz
Feuerlöscher richtig einsetzen
Auswahl und Einsatz von Feuerlöschern bei Löschübungen
Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
Zusätzliche Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern
Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus
Einsatz von Löschdecken
ermeidung von Textilbränden durch Selbstentzündung fettverschmutzter Textilien
Personengefährdung bei Pulver-Löschanlagen
Brandgefährdung durch Selbstentzündung brennbarer Materialien
Personengefährdung bei Aerosol-Löschanlagen
Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten
Personengefährdung bei Leichtschaum-Löschanlagen
Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung
Alarmierung und Evakuierung
Organisatorischer Brandschutz in Unterkünften für asylsuchende Personen
Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen
Brände von Wärmedämmverbundsystemen mit Polysteroldämmstoffen
Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
Brandschutzzeichen Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ (ASR A1.3)
Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen
Feuerlöscher richtig einsetzen
ArbSchG, ASR A2.2, ArbStättV, DGUV I 205-023
Räumung und Evakuierung als Teil des betrieblichen Brandschutzes
Gefahren durch Brände, bzw. Brandrauch
Kennzeichnungen und Sicherheitsgrafiken
nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3/Alarmregeln im Notfall
Verbrennungsvorgänge und Brandverlauf
Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel, Löschgeräte (Handfeuerlöscher & Wandhydranten) und Löschtaktik der Entstehungsbrand-
bekämpfung
aus einem gefährdeten Bereich
Löschübung, löschen eines Entstehungsbrandes
Alle Mitarbeiter*, welche die Verantwortung für den Bereich Arbeitssicherheit, Brandschutzaufgaben übernehmen sollen, Hausmeister und haustechnisches Personal, sowie Personen welche die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Die Weiterbildung erfolgt nach DGUV Information 205-023 und endet mit dem Erwerb des Befähigungsnachweises für Brandschutzhelfer
Alle Mitarbeiter*, welche die Verantwortung für den Bereich Arbeitssicherheit, Brandschutzaufgaben übernehmen sollen, Hausmeister und haustechnisches Personal, sowie Personen welche die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.
Der Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 SGB VII verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhinderung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich. Die Versicherten haben nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen.
*Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Zertifikat, Sicherheitspass und Ausweis (Ident-Scheckkarte) der IDAA Industrie Ausbildungs-Akademie GmbH als Nachweis der Teilnahme am Qualifizierungs-Lehrgang.
Das personenbezogene Zertifikat hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.