Industriestraße 55, 50389 Wesseling
Wer gewerblich in einem Unternehmen ein Flurförderzeug (Gabelstapler) bedienen möchte, muss damit sicher, wirtschaftlich und bestimmungsgemäß umgehen können. Unsere Qualifizierungs-Lehrgänge bieten dem damit beauftragten Mitarbeiter die bestmögliche Grundlage für die optimale Bedienung.
Unsere Qualifizierungs-Lehrgänge für Flurförderzeuge (Gabelstapler) bieten zwei Möglichkeiten: Für Anfänger und für Fortgeschrittene. Der dreitägige Anfängerkurs macht mit den rechtlichen Grundlagen vertraut, erklärt die Flurförderzeuge (Gabelstapler) und weist praktisch in den Umgang mit Lasten ein. Fortgeschrittene mit praktischer Erfahrung, besuchen den zweitägigen Grundlehrgang. Um den Gabelstaplerschein zu erhalten, muss jeder Bediener sein Wissen und Können in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachweisen.
Um die Arbeitssicherheit auf gleichbleibend hohem Niveau zu halten, ist der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1 § 4 verpflichtet, die Versicherten mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die jährliche Unterweisung dauert einen halben Tag und dient der Weiterbildung und Auffrischung des Gelernten. Gerne führen wir auch diese Schulung in Ihrem Betrieb durch.
Mit einem Flurförderzeug (Gabelstapler) Lasten und Güter heben, senken sowie ein- und auszulagern, oder auf dem Firmengelände zu rangieren – ohne eine qualifizierte Ausbildung würden Sie andere und sich selbst in Gefahr bringen. Und Sie würden ohne Versicherungsschutz sein. In Deutschland ist durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Information 208-004) festgelegt, dass der Bediener zum Führen und Instandhalten von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) qualifiziert und unterwiesen sein muss, sowie die Befähigung dem Unternehmer nachzuweisen hat. In unseren Qualifizierungs-Lehrgängen erwerben Sie diese geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern). Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen, werden mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine soweit vertraut gemacht, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, Risiken vermeiden und somit Unfälle im Betrieb verhindern. Im praktischen Teil erhalten Sie ausreichend Möglichkeit, in vorgegebenen Übungen, den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug praxisgerecht einzuüben. Ziel unserer Qualifizierungs-Lehrgänge ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.
Grundsätze der Prävention
Grundsätze der Prävention
Betreiben von Arbeitsmitteln
Flurförderzeuge
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
Gabelstaplerfahrer
Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Gabelstapler
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Mechanische Gefährdungen – Teil 1: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln
Sicherheitsanforderungen und Mittel zu ihrer Prüfung für motorkraftbetriebenen Flurförderzeugen
Typen von Flurförderzeugen
Beschaffenheitsanforderung (Bau- & Ausrüstung) für neu in Verkehr gebrachten Flurförderzeugen
sofern Flurförderzeuge auch im Straßenverkehr eingesetzt werden
Rechtliche Grundlagen
Qualifikation und Pflichten
Grundsätzliches
Physikalische Grundlagen
Allgemeines Fahrverhalten
Fahrassistenzhilfen
Anbaugeräte
Lastaufnahme /Be- und Entladen
Hängende Lasten
Arbeiten unter Windeinfluss
Verkehrswege
Standsicherheit
Regalanalagen / Lagergeräte / Stapeln
Öffentlicher Verkehrsraum
Arbeiten in der Nähe oder an Elektrischen / Sende Anlagen
Sondereinsatz/-bereiche
Transport
Instandhaltung
Einweiser
Alle Mitarbeiter*, die mit einem Flurförderzeug arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen.
Die Grundqualifikation erfolgt nach DGUV Grundsatz 308-001 und endet mit dem Erwerb des Befähigungsnachweises für Flurförderzeuge die je nach Vorkenntnissen ein- oder zweitägig abgehalten werden.
Nach erfolgreich bestandener Grundausbildung können Bediener von Flurförderzeugen für den Einsatz spezieller Fahrzeuge, wie z.B. Schwerlaststapler oder Hochregalstapler in einem weiteren eintägigen Qualifikationslehrgang unterwiesen werden
Ziel der jährlichen Unterweisung ist der Erhalt der Ausbildung von Bedienern von Flurförderzeugen nach BG-Vorgaben (DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz § 4 u. § 12, Betriebssicherheitsverordnung § 9, Betriebsverfassungsgesetz § 81). Die Unterweisung dauert zwei bis drei Stunden.
Diese Bedienerausbildung (ohne Vorkenntnisse) erstreckt sich mindestens auf eine Dauer mit drei bis fünf Tagen bzw. 20-32 Lehreinheiten, um alle Lehrinhalte übermitteln zu können. Der theoretische Teil muss, nach BG-Vorgaben, mindestens zehn Lehreinheiten umfassen, wobei eine Lehreinheit 45 Minuten beträgt, weiterhin muss eine schriftliche Lernkontrolle in Form eines Tests erfolgen.
Lehrgänge, welche unterhalb des in der Durchführungsanweisung der BG angegebenen Schutzniveaus liegen, sind stets kritisch zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für so genannte „Schnellkurse“ mit nur wenigen Unterrichtsstunden ebenso, wie für Kurse, bei denen nur der theoretische Teil der Ausbildung behandelt, die vollständige praktische Ausbildung jedoch dem Betrieb überlassen wird. Mitarbeiter, welche bereits Praxiserfahrung haben, können durch Nachweis, ihre Ausbildungsdauer verkürzen. Dies erfolgt durch die kompetente Einschätzung unseres Ausbildungsleiters.
Die Ausbildung wird durch die „Gerätebezogene Ausbildung“ und die „Betriebliche Ausbildung“ abgeschlossen. Diese bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes. Daher kann sie nur im Betrieb selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einer geräte- und einer verhaltensbezogenen Ausbildung zu unterscheiden. Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung ist zwingend zu dokumentieren.
Neben einer erfolgreich absolvierten Bedienerausbildung muss sich der Unternehmer auch von der Eignung des Bedieners vergewissern. Hierbei gilt das Mindestalter von 18 Jahren einzuhalten und die körperliche Eignung festzustellen. Die Pflicht zu einer solchen Untersuchung muss bei Bedienern von Flurförderzeugen auf eine arbeitsrechtliche Grundlage (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) gestellt werden. Weitergehende Informationen können der DGUV Information 250-010 entnommen werden.
*Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Personenbezogener Bedienerausweis der IDAA Industrie Ausbildungs-Akademie GmbH mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet
Ziel der jährlichen Unterweisung ist der Erhalt der Ausbildung von befähigten Personen nach BG-Vorgaben (DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz § 4 u. § 12, Betriebssicherheitsverordnung § 9, Betriebsverfassungsgesetz § 81).
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Eintrag im mitzubringenden bestehenden Bedienerausweis vorgenommen.
Diese Weiterbildung wird ebenfalls mit einem Theorie- und Praxisteil durchgeführt.
Mitzubringen sind ein Lichtbild und Ihre persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste etc.)
Voraussetzungen: 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung
Nachweis der G25/G41 Untersuchung, ab dem 50. Lebensjahr muss ein aktueller Sehtest vorgelegt werden.