Industriestraße 55, 50389 Wesseling
Laut VDI 2700 sind alle am Transport beteiligten Personen für die Sicherheit beim Be- und Entladen sowie für eine „regelrechte“ Ladungssicherung verantwortlich. Hierzu gehört der Absender, der Verlader, der Frachtführer, der Fahrzeughalter sowie der Fahrzeugführende. Eine Einweisung allein reicht nicht aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Hier gewährleistet eine fundierte Ausbildung, dass die Risiken und Gefahren den am Transport beteiligten Personen bewusst sind und die relevanten Sicherheitsvorgaben und Richtlinien bekannt sind.
Unsere Qualifizierungs-Lehrgänge bieten dem damit beauftragten Mitarbeiter die bestmögliche Grundlage für die optimale Umsetzung.
In Deutschland ist durch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, hier die VDI 2700, festgelegt, dass die am Transport beteiligten Personen qualifiziert und unterwiesen sein müssen sowie die Befähigung dem Unternehmer nachzuweisen haben. Unsere Qualifizierungs-Lehrgänge finden ihren Abschluss mit der Prüfung in einem theoretischen und praktischen Teil. Dieser Bedienerausweis, der korrekt Befähigungsnachweis oder Berechtigungsausweis für Ladungssicherung heißt, weist die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung und damit die Befähigung Ihres Personals nach.
Mitarbeiter, die bereits Praxiserfahrung haben, können durch Nachweis, ihre Ausbildungsdauer verkürzen.
Die von uns erteilten Bedienerausweise sind in Deutschland und im europäischen Ausland (EU) gültig. Und – obwohl sie (noch) nicht in der gesamten EU vorgeschrieben sind – wird in der Praxis, auch außerhalb Deutschlands, zunehmend darauf geachtet, dass ein Auftrag nur an denjenigen vergeben wird, der entsprechend geprüfte Mitarbeiter vorweisen kann.
Straßenverkehrs-Ordnung
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Handelsgesetzbuch
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Berechnung von Sicherheitskräften
Grundsätze der Prävention
Fahrzeuge
Grundsätze der Prävention
Ladebrücken
Sicherheit und Gesundheit bei Transport- und Lagerarbeiten
Sicherung palettierter Ladeeinheiten
Der sicherheits-optimierte Transporter
Be- und Entladen von Fahrzeugen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Beschaffenheitsanforderung (Bau- & Ausrüstung) für neu in Verkehr gebrachten Ladungssicherungsmittel
Rechtliche Grundlagen
Qualifikation und Pflichten
Grundsätzliches
Allgemeines Verhalten
Arbeitstechniken
Zurrmittel
Zurrpunkte
Ladehilfen
Ladeanordnung
Ladeeinheiten
Alle Mitarbeiter*, die mit Ladungssicherung arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen.
Die Grundqualifikation erfolgt nach VDI 2700 und endet mit dem Erwerb des Befähigungsnachweises für Ladungssicherung die je nach Vorkenntnissen ein- oder zweitägig abgehalten werden.
Ziel der jährlichen Unterweisung ist der Erhalt der Ausbildung für Ladungssicherung nach BG-Vorgaben (DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz § 4 u. § 12, Betriebssicherheitsverordnung § 9, Betriebsverfassungsgesetz § 81). Die Unterweisung dauert zwei bis drei Stunden.
Diese Ladungssicherungsausbildung (ohne Vorkenntnisse) erstreckt sich mindestens auf eine Dauer mit einem Tag bzw. 8 Lehreinheiten, um alle Lehrinhalte übermitteln zu können. Der theoretische Teil soll mindestens 3 Lehreinheiten, der praktische Teil mindestens 5 Lehreinheiten umfassen, wobei eine Lehreinheit 45 Minuten beträgt, weiterhin soll eine schriftliche Lernkontrolle in Form eines Tests erfolgen.
Lehrgänge, welche unterhalb dieses angegebenen Schutzniveaus liegen, sind stets kritisch zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für so genannte „Schnellkurse“ mit nur wenigen Unterrichtsstunden ebenso, wie für Kurse, bei denen nur der theoretische Teil der Ausbildung behandelt, die vollständige praktische Ausbildung jedoch dem Betrieb überlassen wird. Mitarbeiter, welche bereits Praxiserfahrung haben, können durch Nachweis, ihre Ausbildungsdauer verkürzen. Dies erfolgt durch die kompetente Einschätzung unseres Ausbildungsleiters.
Die Ausbildung wird durch die „Gerätebezogene Ausbildung“ und die „Betriebliche Ausbildung“ abgeschlossen. Diese bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes. Daher kann sie nur im Betrieb selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einer geräte- und einer verhaltensbezogenen Ausbildung zu unterscheiden. Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung ist zwingend zu dokumentieren.
Neben einer erfolgreich absolvierten Bedienerausbildung muss sich der Unternehmer auch von der Eignung des Bedieners vergewissern. Hierbei gilt das Mindestalter von 18 Jahren einzuhalten und die körperliche Eignung festzustellen. Die Pflicht zu einer solchen Untersuchung muss bei der Ladungssicherung auf eine arbeitsrechtliche Grundlage (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) gestellt werden. Weitergehende Informationen können der DGUV Information 250-010 entnommen werden.
*Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Personenbezogener Bedienerausweis der IDAA Industrie Ausbildungs-Akademie GmbH mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet
Ziel der jährlichen Unterweisung ist der Erhalt der Ausbildung von befähigten Personen nach BG-Vorgaben (DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz § 4 u. § 12, Betriebssicherheitsverordnung § 9, Betriebsverfassungsgesetz § 81).
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Eintrag im mitzubringenden bestehenden Bedienerausweis vorgenommen.
Diese Weiterbildung wird ebenfalls mit einem Theorie- und Praxisteil durchgeführt.
Mitzubringen sind ein Lichtbild und Ihre persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste etc.)
Voraussetzungen: 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung
Nachweis der G25/G41 Untersuchung, ab dem 50. Lebensjahr muss ein aktueller Sehtest vorgelegt werden.